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Über uns: NoShow & LeGress

Wer oder was ist NoShow?

Der Begriff no-show kommt aus der Reisebranche und bezeichnet das teils unangekündigte Nichterscheinen / Nichtantritt zu einer Reise-, Hotel- oder Flugbuchung.

Auch Sie als Reisende können oftmals aus diversen privaten oder gesundheitlichen Gründen zu Ihren Reisen nicht erscheinen und werden teils mit hohen Stornogebühren konfrontiert.

Entscheidender Unterschied: NoShow prüft und setzt bei Erfolgsaussichten Ihren Anspruch auf Rückerstattung zu hoher Stornogebühren und Schadensersatzansprüche für Sie völlig risikofrei und auf Erfolgsbasis durch! Sie benötigen demnach keine Rechtsschutzversicherung.

Mit NoShow haben wir 2016 für Sie eine Lösung geschaffen!

NoShow ist Prozessfinanzierer, eingetragener Rechtsdienstleister und setzt Ihre Ansprüche außergerichtlich mithilfe eigener Juristen und bei einem notwendigen Gerichtsverfahren gemeinsam mit einer Partnerkanzlei durch. Auch in Fällen, wenn Ihre Versicherung mal nicht greift (kein versicherter Grund oder eigenes Storno wg. persönlicher Gründe oder Sicherheitsbedenken, z. B. Coronavirus, Lage vor Ort).

Das Reiserecht ist äußerst vielseitig und NoShow hat sich den Herausforderungen gestellt. Innerhalb dieser kurzen Zeit hat NoShow gemeinsam mit Partnerkanzleien eine beachtliche Anzahl an Gerichtsverfahren auch vor höherer Instanz im Sinne der Verbraucher finanziert, geführt und erfolgreich abgeschlossen. Allein fünf Verfahren von NoShow gegen einen namhaften Reiseveranstalter wurden dem Bundesgerichtshof (BGH) zur Entscheidung vorgelegt. Auch vor notwendiger Finanzierung und Durchführung von Berufungs- und Revisionsverfahren scheut NoShow im Interesse der Verbraucher nicht zurück.

Logo NoShow Reiserecht Prozessfinanzierung

Rechtliche Expertise und bahnbrechende Urteile

NoShow hat durch bahnbrechende und wegweisende Urteile zugunsten Reisender und der Versicherungswirtschaft die Grundlage für eine gerechtere Schadensabwicklung gelegt.

Zu den wichtigsten Urteilen gehören:

  • NoShow ./. FTI-Gruppe: (Az. BGH X ZR 88/20, BGH X ZR 89/20, BGH X ZR 90/20, BGH X ZR 92/20, BGH X ZR 93/20): Diese Urteile ebneten den Weg für Versicherungen, auf sie übergegangene (gem. § 86 VVG) Regressansprüche gegen Reiseveranstalter erfolgreich durchzusetzen und stärkten die Möglichkeiten für Privatkunden, unberechtigte Stornierungskosten zu vermeiden / reduzieren und Schadensquoten deutlich zu senken.
  • AG Frankfurt a. M. (Az. 32 C 2136/20): Ein wegweisendes Urteil zum Schutz von Verbraucherrechten in der COVID-19-Pandemie klärte.

Viele weitere Urteile, wegweisende Beschlüsse vor Landgerichten und Oberlandesgerichten zählen ebenfalls zu unseren Errungenschaften

LeGress (www.legress.de), bekannt unter der Marke „NoShow“ – www.ruecktritt.eu, ist Ihr führender Partner für Regressansprüche von Reiserücktrittskostenversicherungen

Seit 2016 vertrauen Reiserücktrittsversicherer auf die Expertise von LeGress / NoShow, die jährlich mehrere Tausend Regressfälle im B2B-Bereich erfolgreich durchsetzen. Wir helfen dabei, erhöhte Stornierungskosten zu senken und damit Ihre Schadensquoten zu reduzieren, damit Ihre gewonnen Ressourcen in anderweitige Produktentwicklungen investiert werden können.

Durch die langjährige Erfahrung in der Zusammenarbeit mit der Versicherungswirtschaft, insb. in Bezug auf Compliance, Datenschutz, Datensicherheit, aber auch Auftragsdatenverarbeitung und Sensibilität in der Kommunikation, konnten wir Arbeitsprozesse etablieren und eigene Software konzipieren, die diesen hohen Ansprüchen auch übertreffen.

Auch Privatkunden profitieren von einer transparenten und individuellen Unterstützung – bestätigt durch hervorragende Bewertungen auf Trustpilot.

Wir stellt sicher, dass alle Beteiligten – sowohl Versicherer als auch Verbraucher – klare Informationen und eine transparente Durchsetzungsstrategie erhalten.

Vorteile für beide Kundengruppen: Volle Kostenfreistellung, Transparenz und risikofreie Durchsetzung Ihrer Ansprüche

Im Alleingang wäre eine umfangreiche Überprüfung der Rechtslage, Entwicklung von Verfahrensstrategien und hoher Kostenaufwand notwendig.

Hinzu käme eine große Portion Geduld für die komplexe und langwierige Prozedur, die durch die Blockadehaltung und die Intransparenz der Anbieter weiter erschwert wird.

Ein herausragender Vorteil für alle, die LeGress / NoShow beauftragen, ist die Übernahme des Aufwands, vollständige Kostenfreistellung. LeGress / NoShow arbeiten auf eigenes Risiko und tragen das gesamte Kostenrisiko für diverse juristische Verfahren, auch über mehrere Instanzen.

LeGress verfolgt eine klare Strategie der Digitalisierung und maßgeschneiderten juristischen Produktentwicklung. Durch den Einsatz modernster Technologie werden eingehende Fälle effizient geprüft und bearbeitet, was den Prozess für alle Parteien schneller und transparenter macht.

Das Beste: Sie können Ihre Ansprüche sogar bis zu drei Jahre rückwirkend geltend machen!

  • Effizienz: LeGress setzt auf digitale Lösungen zur schnellen Bearbeitung von Regressansprüchen. Automatisierte Prozesse garantieren eine effiziente Abwicklung.
  • Transparenz: LeGress bietet allen Kunden – sowohl Versicherern als auch Privatkunden – klare und nachvollziehbare Informationen zu allen Schritten der Regressabwicklung.
  • Vertrauen: LeGress hat sich als verlässlicher Partner etabliert, sowohl im B2B-Bereich als auch für Privatkunden. Vertrauen Sie auf die hohe Kundenzufriedenheit, die auf Bewertungsportalen wie Trustpilot zu finden ist.

NoShow ist gem. §10 Abs. 1 Nr. 1 RDG im Rechtsdienstleistungsregister des Bundesamts für Justiz eingetragen und durch dieses geprüft:
Aktenzeichen 2024 0000 9038
Registrierungsbehörde:
Bundesamt für Justiz, Bonn

Und darf somit Ihre Verbraucherrechte wahren.