NoShow - www.ruecktritt.eu setzt neue Maßstäbe im Verbraucherschutz und übernimmt Verantwortung für Gesellschaft und Umwelt
30.12.2024
Bobingen, 30. Dezember 2024 – NoShow Consumer Travel Rights GmbH, führend im Bereich Verbraucherschutz bei Pauschalreisen, setzt nicht nur auf die Durchsetzung von Reiserecht und die Rückforderung hoher Stornokosten, sondern engagiert sich auch aktiv in sozialen und ökologischen Projekten. Nachdem das Unternehmen im November 2023 von München nach Bobingen gezogen ist, zeigt sich der Geschäftsführer, Herr Sklyanchenko, auch für das Wohl der Gemeinschaft und den Schutz der Umwelt verantwortlich.
Spende an den „Bobinger Tisch“
Im November 2024 unterstützte NoShow den „Bobinger Tisch“ mit einer großzügigen Spende von 1.500,00 €, die es ermöglichte, wichtige Einkäufe in der Vorweihnachtszeit zu tätigen, darunter Nikolaustüten für Kinder und haltbare Lebensmittel für bedürftige Familien. „Diese Spende ist unser Dankeschön an die Region Bobingen, die uns herzlich aufgenommen hat. Wir möchten die wertvolle Arbeit des ‚Bobinger Tischs‘ unterstützen und so einen Beitrag zur sozialen Verantwortung leisten“, erklärt Herr Sklyanchenko.
Zuvor Spende an den Togoverein e.V. – Projekt „Lichtblicke“
Bereits 2022 zeigte NoShow ein weiteres Engagement für den guten Zweck und spendete 2.000,00 € an den Togoverein e.V. in Augsburg. Diese Spende war für das Projekt „Lichtblicke“, das sich für den Bau eines Frauenzentrums in Togo einsetzt. Das Zentrum soll als Schutzraum für Frauen dienen und bietet den Betroffenen nicht nur Sicherheit, sondern auch Bildungs- und Unterstützungsmöglichkeiten.
Ökologisches Engagement – CO2-Kompensation durch das „Safe Water Program“
NoShow übernimmt Verantwortung auch in Bezug auf den ökologischen Fußabdruck, den das Unternehmen und seine Dienstleistungen hinterlassen. Bei der Bearbeitung von Tausenden von Fällen für Privat- und Geschäftskunden entstehen unvermeidbare CO2-Emissionen für jegliche Handlungen, bspw. E-Mails, Nutzung von Computern oder Servern, aber auch Dienstreisen zu diversen Gerichts- und Kundenterminen. Diese zu kompensieren, ist für das Unternehmen ein wichtiges Anliegen. Im Jahr 2024 hat NoShow insgesamt 6.800 kg CO2 über das „Safe Water Program“ in Kenia kompensiert. Dieses Gold-Standard-zertifizierte Projekt unterstützt die Einführung kohlenstoffarmer Wasserreinigungstechnologien an Schulen und in Gemeinden und leistet damit einen wesentlichen Beitrag zur Reduzierung der CO2-Emissionen und zur Verbesserung der Lebensbedingungen in den betroffenen Regionen.
„Unsere Kunden und wir selbst tragen einen ökologischen Fußabdruck durch die Arbeit zur Wahrung der Verbraucherrechte. Daher ist es für uns selbstverständlich, auch hier anzusetzen und aktiv zu einem besseren globalen Klima beizutragen. Die Rechte von Verbrauchern auf Reisen müssen ebenso gut geschützt werden, wie das globale Klima, das der Grund für das Fernweh ist“, erklärt Herr Sklyanchenko.
Ein Blick in die Zukunft
NoShow bleibt auch weiterhin ein zuverlässiger Partner für alle Reisenden, die ihre Rechte gegenüber Reiseveranstaltern durchsetzen möchten, jedoch nicht finanziell für ein solches Verfahren abgesichert sind. Zudem verfolgt das Unternehmen eine klare Vision: die ständige Verbesserung des Verbraucherschutzes bei Pauschalreisen und eine aktive Mitgestaltung der sozialen und ökologischen Verantwortung.
Pressekontakt:
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Bobinger Stadtbote Dez. 2024:
https://epaper.wittich.de/frontend/mvc/catalog/by-name/2350/2350_12_2024
Weitere Informationen zum Bobinger Tisch:
https://www.der-sozialmarkt.de/hilfe-beratung/bobinger-tisch/bobinger-tisch
Weitere Informationen zum Togoverein e. V. und dem Projekt „Lichtblicke“:
https://togoverein.de/lichtblick-ein-schutzraum-fuer-maedchen-und-frauen/
Informationen zum „Safe Water Program“:
Pauschalreisen: Volle Erstattung der Stornokosten – auch ohne Reisewarnung bei Covid-19!
München, 17.08.2020
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Svyatoslav Sklyanchenko
CEO II Founder
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E-Mail: presse@ruecktritt.eu
Tausendfache Verweigerung von Rückerstattungsansprüchen hat nunmehr ein Ende!
Das vor dem AG Frankfurt a. M. erstrittene und bereits rechtskräftige Urteil mit dem Az.: 32 C 2136/20 schlägt hohe Wellen.
NoShow Consumer Travel Rights GmbH, das Reiserechts-Start-Up des Münchener Jura-Studenten Svyatoslav Sklyanchenko hat gemeinsam mit dessen Partnerkanzlei, Advocatur Wiesbaden, Rechtsanwalt Holger Hopperdietzel erneut für verbraucherfreundliche Fakten im Bereich Reiserecht in Corona-Zeiten gesorgt.
Zu Corona-Zeiten kennt sicherlich fast jeder Urlauber, der seine Reise vorsorglich storniert hat, folgende Aussage:
„Bedauerlicherweise müssen wir Ihren Antrag auf Rückzahlung der Stornokosten ablehnen. Zum Zeitpunkt Ihrer Stornierung lag keine Reisewarnung vor und damit auch keine außergewöhnlichen Umstände“.
Unabhängig davon, ob letzten Endes eine Reisewarnung oder tatsächlich außergewöhnliche Umstände im Reisezeitraum vorlagen – die Veranstalter verweisen auf Ihre Entschädigungspauschalen in den AGB und die ursprünglich nicht vorhandene Reisewarnung.
Rückerstattungsansprüche werden weiterhin tausendfach abgelehnt – obwohl sich vielfach nachträglich herausgestellt hat, dass bspw. der Flug annulliert oder gar die gesamte Reise seitens des Veranstalters abgesagt wurde.
Diesem Vorgehen hat NoShow nun gemeinsam mit dem vielzitierten Reiserechts-Spezialisten der Advocatur Wiesbaden, Rechtsanwalt Holger Hopperdietzel einen Riegel vorgeschoben.
Wie der bisherigen Fachpresse zu entnehmen ist, stellt eine Reisewarnung lediglich ein Indiz für einen unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umstand dar.
Ein zwingendes Vorliegen einer solchen Reisewarnung des Auswärtigen Amtes ist somit nicht von Nöten. Dies hat auch das Gericht für Recht erkannt. An die Begründung des Rücktritts vom Reisevertrag aufgrund unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände dürfen somit auch geringe Ansprüche gestellt werden.
Da die weltweite Pandemielage, die rasante Ausbreitung von Covid-19, sowie gesundheitliche Langzeitschäden nicht zu vernachlässigen sind, ist dieses Urteil ein weiterer Meilenstein für das Verbraucherrecht.
Für NoShows Mandanten, Herr W. bedeutet das eingeleitete Verfahren und das uns geschenkte Vertrauen einen vollen Erfolg in der Wahrung seiner Verbraucherrechte. Nicht nur dem Ehepaar W. wurde mit dieser Gerichtsentscheidung zur Stornierung der Ischia-Reise geholfen.
Auch dieses Urteil des noch jungen Start-Ups wird nachhaltigen Einfluss auf das Verbraucherrecht nach sich ziehen.
Die vielzähligen positiven Online-Kommentare der Leser bei der jeweiligen Presse und die Bewertungen geben dem von NoShow eingeschlagenen Weg erneut Recht.
Weitere Informationen und Hilfestellungen im Reiserecht finden Sie auf www.ruecktritt.eu
Das ausführliche Urteil des AG Frankfurt a. M. mit dem Az. 32 C 2136/20 finden Sie unter:
https://ordentliche-gerichtsbarkeit.hessen.de/pressemitteilungen/volle-Rueckzahlung-des-Reisepreises
Über das Urteil berichtete bereits: ntv, mdr, Sueddeutsche Zeitung, Frankfurter Allgemeine Zeitung, LTO, manager-magazin, Zeit Online, Frankfurter Rundschau, test.de, Spiegel Online, SWR3, etc.
Wer ist Noshow?
NoShow ist ein seit 2016 inhabergeführtes Legal-Tech-Start-up aus München.
Für „Unruhe“ sorgten diese 2017 erstmals mit einer Guerilla-Marketingaktion auf der weltweit größten Reise- und Touristikmesse ITB in Berlin.
Seitdem ist NoShow im Auftrag von Privatkunden und Versicherungsgesellschaften unterwegs.
Weitere Presseinformationen:
https://www.ruecktritt.eu/presse/
Trustpilot: https://de.trustpilot.com/review/ruecktritt.eu
Bildmaterial:
Logo: https://www.ruecktritt.eu – NoShow-Logo-SWO.png
Refund Hero: https://www.ruecktritt.eu -Refund Hero.png
NoShow-Teaser: https://www.ruecktritt.eu – Teaser.png
https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/corona-storno-volle-erstattung-auch-ohne-reisewarnung-16908702.htmlhttps://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/corona-storno-volle-erstattung-auch-ohne-reisewarnung-16908702.html
Trotz AGB, tausende Reisende haben zu Unrecht hohe Stornokosten entrichtet!
München, 15.06.2020
Pressekontakt:
Svyatoslav Sklyanchenko
CEO II Founder
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Fax.: +49 (0)89 588 0188 – 99
E-Mail: presse@ruecktritt.eu
NoShow Consumer Travel Rights, ein Münchener Reiserechts-Start-up, ermöglicht nun als erster Dienstleister Deutschlands, Reise-Stornokosten drei Jahre rückwirkend risikofrei zu überprüfen und zurückzufordern.
Die Corona-Pandemie verlangt nicht nur der Wirtschaft, sondern auch jedem Bürger einiges ab. Überhöhte Stornierungskosten bei Pauschalreisen, Hotel-Buchungen oder Flügen sollten allerdings nicht hierzu gehören!
Ehepaar H. buchte im Januar ihren langersehnten Urlaub nach Spanien. Sie mussten -wie auch viele andere- schon bald feststellen, dass ein sorgenfreier Urlaub mit Meerblick auf die Playa Blanca in diesem Jahr kaum möglich sein wird. Als Zugehörige der Risikogruppe beobachteten sie voller Sorge die Entwicklungen. Spanien rief zum Abreisetag im März den Notstand aus – vom Veranstalter erfolgt dennoch keine Reaktion. Beide beschlossen die Reise zu stornieren. Der Veranstalter veranschlagte satte 95 % Stornokosten lt. AGB. Eine vierstellige Summe.
Ende April hatte der Veranstalter noch nicht einmal die 5 %-ige Differenz erstattet, obwohl dieser gesetzlich hierzu innerhalb von 14 Tagen verpflichtet ist.
Die vielzähligen Portale für Fluggastrechte befassen sich nicht mit dieser komplexen Thematik. Die Reiserücktrittsversicherung greift in Fällen einer Pandemie nicht.
Die Hoffnung auf eine Teilerstattung ohne teuren Rechtsbeistand war verschwindend gering.
Nach der Beauftragung des Spezialdienstleisters NoShow, der auf Erfolgsbasis und ohne Kostenrisiken arbeitet, ging es plötzlich ganz schnell.
Wenige Tage nach dem ersten Schriftsatz traf die Nachricht ein, dass die Buchung nachträglich kostenfrei storniert und der gesamte Reisepreis erstattet werde.
Eine Vielzahl Reisender haben ihre Buchung vorsorglich auf Grund von Sicherheitsbedenken stornieren müssen. Die meisten Veranstalter teilten diese Bedenken nur bedingt und erteilten einem kostenfreien Reiserücktritt eine Absage. Kostenfreie Umbuchung glichen eher Willkür, als einem System.
Letzten Endes blieben viele Kunden auf den Kosten ohne Gegenleistung sitzen – obwohl einige Veranstalter Anzahlungen offenkundig von ihren Partnern zurückfordern. Anderen, risikofreudigeren Reisenden wurde kurz vor Abreise vom Veranstalter kostenfrei storniert.
„Das Reiserecht ist vielseitig, ebenso sind es die Rechte Reisender, die oftmals pauschal abgelehnt werden“, spricht der Gründer Svyatoslav Sklyanchenko aus Erfahrung.
Das Fazit seit dem in der Reisebranche vieldiskutierten Markteintritt 2016:
6/10 überprüfte Stornoabrechnungen seien weiterhin überhöht. Selbstverständlich gelte dies nicht pauschal für alle Branchenteilnehmer. Dennoch habe jeder Buchende das Recht auf Begründung der Rücktrittskosten – auch wenn dies ein unangenehmes Thema für Reiseanbieter sei.
„Gerade in dieser für alle belastenden Zeit sollten Reiseveranstalter und Airlines mit nachhaltiger Transparenz, anstelle von teils gesetzeswidrigen Alleingängen die Rede machen.“, sagt der Jungunternehmer Svyatoslav Sklyanchenko.
Weitere Informationen und Hilfestellungen im Reiserecht finden Sie auf www.ruecktritt.eu
Wer ist Noshow?
NoShow ist ein seit 2016 inhabergeführtes Legal-Tech-Start-up aus München.
Für „Unruhe“ sorgten diese 2017 erstmals mit einer Guerilla-Marketingaktion auf der weltweit größten Reise- und Touristikmesse ITB in Berlin.
Seitdem ist NoShow im Auftrag von Privatkunden und Versicherungsgesellschaften unterwegs.
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