Sie sind nicht alleine, wenn Sie bereits mit solch "konstruktiven" Lösungsansätzen konfrontiert wurden:

Damit und mit überhöhten Stornokosten ist nun Schluss! NoShow setzt Ihre Verbraucherrechte seit 2016 unkompliziert und risikofrei durch.
NoShow hilft bei: Überhöhten Stornokosten bei Pauschalreisen II Schadensersatz wenn der Veranstalter die Reise storniert II Hotel-Buchungen II Verpassten oder stornierten Flügen II Fluggastrechte
Das sagen Kunden über NoShow auf Trustpilot und Google:
Ihre Rechte kurz erklärt an Max:
Hohe Stornogebühren zurückfordern & Fluggastrechte
Ihre Rechte kurz erklärt an Max: Zu hohe Stornokosten & Fluggastrechte
Pauschalreisenstornierung
Fluggastrechte
Max hat eine Reise gebucht und freut sich auf seinen wohlverdienten Urlaub
Max bucht einen Flug oder eine Pauschalreise zu einem Tarif mit hohen Stornierungsgebühren / nicht stornierbaren Tarif. Er macht sich hierzu allerdings keinerlei Gedanken mehr und zählt die Tage zur Abreise.
Aus dem Anbeten der Sonne wird wohl doch nichts...
Die Koffer bleiben am Boden, der Flieger hebt ohne ihn ab... Max ist kurz vor Abreise erkrankt / die Pläne haben sich geändert oder Max hat auf Grund von Sicherheitsbedenken (Corona-Virus, Sicherheitslage im Land, etc.) selbst storniert. Umbuchen konnte Max lt. Anbieter nicht mehr und eine Reiserücktrittsversicherung hat er auch nicht / diese greift nicht.
Max will stornieren oder umbuchen
Auch nach stundenlangen Telefonaten mit Call-Centern bleibt ihm lediglich die Stornierung mit einer Gebühr von 20 % bis zu 100 %. Zudem erklären ihm die Mitarbeiter, dass Max die AGB-Bedingungen doch in der Form schriftlich akzeptiert habe. Einen Anwalt will Max aufgrund hoher Kosten nicht einschalten.
Max sucht verzweifelt nach einer Lösung und findet NoShow
Darf der Reiseveranstalter überhaupt so hohe Kosten veranschlagen? Max hat storniert, keinerlei Gegenleistung erhalten und eine hohe Summe bezahlen müssen, für die er lange gespart hat. Völlig demotiviert recherchiert Max im Internet und findet einige Fluggastrechteportale. Diese helfen lediglich bei Flugverspätungen / -ausfällen. Leider bietet keiner dieser Anbieter eine Lösung für Max‘ Problem. Aber siehe da, er findet "NoShow"! NoShow bietet Hilfe bei Flug- und Hotelstornierungen, verpassten Flügen, aber auch bei der Überprüfung von Stornierungskosten für Pauschalreisen.
NoShow nimmt den Fall unter die Lupe
Hierfür ist wirklich nur ein kurzes Formular zur Überprüfung notwendig? Max ist über die Information zur Gesetzeslage überrascht. Jetzt interessiert ihn noch viel mehr, ob die Höhe der Gebühren berechtigt war. Er reicht seinen Fall über das Formular ein und erhält innerhalb kurzer Zeit bereits ein Feedback. Nach mehreren Hundert Euro Stornierungskosten will Max jedoch kein weiteres Risiko mehr eingehen. NoShow arbeitet auf Erfolgsbasis / Erfolgsbeteiligung? Perfekt! Er beauftragt NoShow und diese treten auf eigene Kosten für seine Rechte ein!
Das Vorgehen war erfolgreich - das Geld wird ausbezahlt!
Max ist überrascht: Trotz der ausdrücklichen AGB erhält er einen Großteil der Stornierungskosten, die ihm ungerechtfertigt in Rechnung gestellt wurden zurück!. NoShow hat den Fall außergerichtlich und im notwendigen Falle auch gerichtlich in vollem Umfang übernommen und Max' Verbraucherrecht durchgesetzt. Max musste hierfür lediglich das Formular und die Bevollmächtigung ausfüllen, sich zurücklehnen und wurde ständig über den Verfahrensstand informiert.
Max ist bereit für seinen Urlaub
Max steht sitzt auf seinen gepackten Koffern am Flughafen und zählt die Minuten bis zum Abflug. Sonne, Strand, gutes Essen, die Vielfalt der Aktivitäten und Sehenswürdigkeiten....Max träumt vor sich hin.
Aber sein Flieger steht immer noch nicht am Gate
Eigentlich hätte es bereits losgehen sollen! Doch Max Träumerei wird abrupt von einer lauten Durchsage unterbrochen. Flug IB123 hat eine Verspätung, der geplante Abflug wird sich wahrscheinlich um 2 h verzögern. Nähere Gründe werden nicht genannt. Am Schalter gibt es keine näheren Informationen und er beobachtet nunmehr zwei Stunden lang die Anzeigetafel.
Doch welche Recht hat Max?
Am Schalter abgewimmelt, jeder Mitarbeiter hat einen anderen Grund für die Verspätung genannt. Max kommt nun allerdings mit einer Verspätung von über 3 h an seinem Zielflughafen an! Die Hotline der Airline ist nicht hilfreich. Von anderen verärgerten Passagieren hört er den Begriff "Fluggastrechte" und beginnt zu recherchieren.
Welche Ansprüche hat Max bei:
- Überbuchung?
- Flugausfall?
- Verspätung?
- Verpassten Anschlussflug?
Welche Ansprüche hat Max bei:
- Überbuchung? - Flugausfall? - Verspätung? - Verpassten Anschlussflug?
Im Jungle der § gibt Max fast schon auf
So viele Informationen, so viele Paragraphen und Urteile, so viele Einschränkungen und Sonderfälle... Mit den Erkenntnissen der stundenlangen Recherche konfrontiert er die Airline und sieht sich im Recht. Doch die Airline antwortet gar nicht oder lehnt seinen Anspruch kurzerhand ab, was Max verunsichert. Soll er einen Anwalt beauftragen? Das kostet sicherlich Geld und wie sind die Erfolgschancen? Er wird über sein Reisebüro auf NoShow aufmerksam. Kein Risiko? Keine Kosten? Max versucht es!
Max erhält seine pauschale Entschädigung
NoShow hat es sich zur Aufgabe gemacht, Kunden wie Max, effizient zu ihrem Recht zu verhelfen. Max erhält schon nach wenigen Wochen die Antwort, dass die Airline seinen Anspruch auf eine Entschädigungszahlung i. H. v. 600 € auskehrt. Das ist weit mehr, als man ihm bei der Hotline anbieten wollte! Die Entschädigung liegt sogar fast so hoch, wie sein Reisepreis. Bei künftigen Problemen hat Max nun einen Ansprechpartner, denn NoShow ist nicht nur in Fluggastrechten tätig!
Ihr gutes Recht bei:
Ihr gutes Recht bei: ohne eine Versicherung
STORNOKOSTEN BEI PAUSCHALREISEN:
Bisher galt: Wer keine Reiserücktrittskostenversicherung hat, oder wenn diese nicht greift (z. B. kein versicherter Grund), bleibt auf seinen Stornokosten sitzen!
NoShow ist Deutschlands erster Dienstleister, der Urlauber sogar drei Jahre rückwirkend bei entrichteten Stornogebühren unterstützt. NoShow reduziert Stornierungskosten auf ein gesetzlich zulässiges Minimum - teilweise sogar um bis zu 75 %*!
*höchste bisher erzielte prozentuale NoShow-Rückerstattung (exkl. NoShow-Erfolgsprovision
MEHR ZUM REISERÜCKTRITT:
Leider sind diese Pauschalen oftmals unangemessen hoch angesetzt. Erspart sich der Reiseveranstalter oftmals bspw. die Kosten für das Hotel, welches den größten Teil des Reisepreises ausmacht, so sollte dieser auch anteilig die allgemeinen Stornokosten absenken. Bspw. von 80 % auf 45 % - in der Praxis geschieht dies oftmals nicht. Prüfen Sie jetzt -kostenlos und unverbindlich- ob auch Sie zu viel Stornokosten bezahlt haben. Fordern Sie diese mit NoShow zurück! Wie stornieren Sie Ihre Reise richtig? / Was sind Ihre Rechte?
Schadensersatz, wenn der Reiseveranstalter Ihre Reise storniert:
Sie sind bedauerlicherweise nicht alleine: Sie haben Sich auf Ihre Pauschalreise gefreut, die ganze Familie eingespannt und plötzlich wurde Ihnen Ihre Reise seitens des Veranstalters storniert? Gründe kann es sicherlich einige geben, nicht jeder ist jedoch gerechtfertigt! Übliche Gründe, die Sie zu einem Schadensersatz wg. nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit berechtigen sind: Hotelüberbuchung, Fehlplanung, Flugannullierung oder mangelnder Wille, die etwas teurere Alternative für Sie kostenfrei ein zu buchen oder angeblich nicht erreichte Mindestteilnehmerzahl. Auch ein Storno mehrere Monate vor Reisebeginn zählt hierzu. NoShow ist auch hier Deutschlands erster Dienstleister, der Ihre Ansprüche für Sie risikofrei und unkompliziert durchsetzt. Ihre Ansprüche? Bis zu 75 % des Reisepreises als Schadensersatz!
HOTELSTORNIERUNG
Sie sind ein Individualreisender, haben Ihr Hotel gebucht, aber Ihre Pläne haben sich geändert? Sie haben daraufhin Ihr gebuchtes Hotel storniert und sind nicht eingecheckt? Die Stornokosten waren recht hoch? Sie könnten nachträglich einen Anspruch auf eine Teilerstattung haben! NoShow prüft Ihren Anspruch gerne kostenlos!
STORNOKOSTEN BEI PAUSCHALREISEN:
Bisher galt: Wer keine Reiserücktrittskostenversicherung hat, oder wenn diese nicht greift (z. B. kein versicherter Grund), bleibt auf seinen Stornokosten sitzen!
NoShow ist Deutschlands erster Dienstleister, der Urlauber sogar drei Jahre rückwirkend bei entrichteten Stornogebühren unterstützt. NoShow reduziert Stornierungskosten auf ein gesetzlich zulässiges Minimum - teilweise sogar um bis zu 75 %*!
*höchste bisher erzielte prozentuale NoShow-Rückerstattung (exkl. NoShow-Erfolgsprovision
MEHR ZUM REISERÜCKTRITT:
Leider sind diese Pauschalen oftmals unangemessen hoch angesetzt.
Erspart sich der Reiseveranstalter oftmals bspw. die Kosten für das Hotel, welches den größten Teil des Reisepreises ausmacht, so sollte dieser auch anteilig die allgemeinen Stornokosten absenken. Bspw. von 80 % auf 45 % - in der Praxis geschieht dies oftmals nicht.
Prüfen Sie jetzt -kostenlos und unverbindlich- ob auch Sie zu viel Stornokosten bezahlt haben. Fordern Sie diese mit NoShow zurück!
Wie stornieren Sie Ihre Reise richtig? / Was sind Ihre Rechte?
HOTELSTORNIERUNG:
Sie sind ein Individualreisender, haben Ihr Hotel gebucht, aber Ihre Pläne haben sich geändert?
Sie haben daraufhin Ihr gebuchtes Hotel storniert und sind nicht eingecheckt?
Die Stornokosten waren recht hoch?
Sie könnten nachträglich einen Anspruch auf eine Teilerstattung haben!
NoShow prüft Ihren Anspruch gerne kostenlos!
WARUM IST DIES SO?
Bei Hotelbuchungen über einen der großen Veranstalter (z. B. DER Tour, TUI, FTI, Schauins-Land, etc.) treten diese als Vertragspartner und Leistungsträger auf.
Diese sind nicht Inhaber des Hotels und haben allerdings oftmals besondere Einkaufsbedingungen, die eine kostengünstige Stornierung ermöglichen.
Diese Ersparnisse kommen jedoch Ihnen als Kunden nicht zu Gute, weshalb die bezahlten Stornopauschalen oftmals überhöht sind.
Schadensersatz, wenn der Reiseveranstalter Ihre Reise storniert:
Sie sind bedauerlicherweise nicht alleine: Sie haben sich auf Ihre Pauschalreise gefreut, die ganze Familie eingespannt und plötzlich wurde Ihnen Ihre Reise seitens des Veranstalters storniert? Gründe kann es sicherlich einige geben. Nicht jeder davon ist allerdings gerechtfertigt!
Üblich Gründe, die Sie zu einem Schadensersatz wg. nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit berechtigen: Hotelüberbuchung, Fehlplanung, Flugannullierung und mangelnder Wille, die etwas teurerer Alternative ein zu buchen, angeblich nichterreichte Mindestteilnehmerzahl (und Storno mehrere Monate vor Reisebeginn)
NoShow ist auch hier Deutschlands erster Dienstleister, der Ihre Ansprüche für Sie risikofrei und unkompliziert durchsetzt.
Ihre Ansprüche? Bis zu 75 % des Reisepreises als Schadensersatz!
Mehr zum Schadensersatz wg. nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit:
Verjährung:
Gem. § 651 i Abs. 3 BGB haben Ansprüche dieser Art eine zweijährige Verjährungsfrist, beginnend ab dem geplanten Reiseende.
Beispiel: Das Ende der ursprünglich gebuchten Reise wäre der 24.12.2022 gewesen. Der Anspruch kann somit noch bis 24.12.2024 geltend gemacht werden.
FLUG VERSPÄTET - ANNULLIERT - NICHT BEFÖRDERT:
Ihr Flug hatte eine Verspätung von über 3 h am Ankunftsort? Sie haben aufgrund einer Verspätung Ihren Anschlussflug verpasst und sind über 3 h später angekommen? Ihr Flug wurde kurzfristig annulliert? Sie waren rechtzeitig am Gate – Ihr Flug war aber überbucht? Setzen Sie Ihren Anspruch auf bis zu 600 Euro pro Person durch – unabhängig vom Ticketpreis!
FLUG VERSPÄTET - ANNULLIERT - NICHT BEFÖRDERT:
Ihr Flug hatte eine Verspätung von über 3 h am Ankunftsort?
Sie haben aufgrund einer Verspätung Ihren Anschlussflug verpasst
und sind über 3 h später angekommen?
Ihr Flug wurde kurzfristig annulliert?
Sie waren rechtzeitig am Gate – Ihr Flug war aber überbucht?
Setzen Sie Ihren Anspruch auf bis zu 600 Euro pro Person durch
– unabhängig vom Ticketpreis!
FLUG VERPASST ODER STORNIERT:
Selbst bei einer Stornierung oder einem Nichtantritt sind Sie unabhängig von den Tarifbedingungen (AGB) der Airline, nicht immer dazu verpflichtet, die vollen Stornierungsgebühren entrichten. Ihnen steht mindestens eine Erstattung nicht angefallener Steuern und Gebühren, sowie Ihrer Sitzplatzreservierung und Gepäckkosten zu! Bei Überbuchung oder Weiterverkauf des Sitzplatzes können Sie sogar Ihren gesamten Ticketpreis zurückfordern!
NOSHOW HILFT
NoShow verhilft Ihnen zur Erstattung von mindestens der Steuern und Gebühren, selbst wenn das Ticket nicht stornierbar war. Prüfen Sie am besten jetzt - kostenlos und unverbindlich - wie viel Geld Sie für Ihr storniertes oder nicht genutztes Ticket zurückerhalten!
FLUG VERPASST ODER STORNIERT:
Selbst bei einer Stornierung oder einem Nichtantritt sind Sie unabhängig von den Tarifbedingungen (AGB) der Airline, nicht immer dazu verpflichtet, die vollen Stornierungsgebühren entrichten.
Ihnen steht mindestens eine Erstattung nicht angefallener Steuern und Gebühren, sowie Ihrer Sitzplatzreservierung und Gepäckkosten zu!
Bei Überbuchung oder Weiterverkauf des Sitzplatzes können Sie sogar Ihren gesamten Ticketpreis zurückfordern!
NOSHOW HILFT
NoShow verhilft Ihnen zur Erstattung von mindestens der Steuern und Gebühren, selbst wenn das Ticket nicht stornierbar war.
Prüfen Sie am besten jetzt - kostenlos und unverbindlich - wie viel Geld Sie für Ihr storniertes oder nicht genutztes Ticket zurückerhalten!
Jeder Fall wird kostenfrei auf ruecktritt.eu geprüft und bei Beauftragung für Sie risikofrei durchgesetzt.
Nur ein kurzes Online-Formular nötig! Keine Reiserücktrittsversicherung oder Rechtsschutz notwendig! NoShow arbeitet erfolgsbasiert und das seit 2016!
Als erster Anbieter Deutschlands setzt NoShow komplizierte Ansprüche aus dem Reiserecht durch:
Wer oder was ist NoShow?
Der Begriff no-show kommt aus der Reisebranche und bezeichnet das teils unangekündigte Nichterscheinen / Nichtantritt zu einer Reise-, Hotel- oder Flugbuchung.
Auch Sie als Reisende können oftmals aus diversen privaten oder gesundheitlichen Gründen zu Ihren Reisen nicht erscheinen und werden teils mit hohen Stornogebühren konfrontiert.
Entscheidender Unterschied: NoShow prüft und setzt bei Erfolgsaussichten Ihren Anspruch auf Rückerstattung zu hoher Stornogebühren und Schadensersatzansprüche für Sie völlig risikofrei und auf Erfolgsbasis durch! Sie benötigen demnach keine Rechtsschutzversicherung.
Mit NoShow haben wir 2016 für Sie eine Lösung geschaffen!
NoShow ist Prozessfinanzierer, eingetragener Rechtsdienstleister und setzt Ihre Ansprüche außergerichtlich mithilfe eigener Juristen und bei einem notwendigen Gerichtsverfahren gemeinsam mit einer Partnerkanzlei durch. Auch in Fällen, wenn Ihre Versicherung mal nicht greift (kein versicherter Grund oder eigenes Storno wg. persönlicher Gründe oder Sicherheitsbedenken, z. B. Coronavirus).
Das Reiserecht ist äußerst vielseitig und NoShow hat sich den Herausforderungen gestellt. Innerhalb dieser kurzen Zeit hat NoShow gemeinsam mit Partnerkanzleien eine beachtliche Anzahl an Gerichtsverfahren auch vor höherer Instanz im Sinne der Verbraucher finanziert, geführt und erfolgreich abgeschlossen. Allein fünf Verfahren von NoShow gegen einen namhaften Reiseveranstalter wurden dem Bundesgerichtshof (BGH) zur Entscheidung vorgelegt. Auch vor notwendiger Finanzierung und Durchführung von Berufungs- und Revisionsverfahren scheut NoShow im Interesse der Verbraucher nicht zurück.
Im Alleingang wäre eine umfangreiche Überprüfung der Rechtslage notwendig.
Hinzu kommt eine große Portion Geduld für die komplexe und langwierige Prozedur, die durch die Blockadehaltung und die Intransparenz der Anbieter weiter erschwert wird.
Wir nehmen Ihnen diese lästige und mühevolle Aufgabe ab und bieten Ihnen eine schnelle, einfache Hilfestellung.
Das gesamte Risiko übernehmen wir!
Innerhalb weniger Minuten haben Sie Ihren Fall zur Prüfung eingereicht und wir kümmern uns um den Rest.
*Hierbei tragen wir das gesamte Kostenrisiko für Sie und behalten uns nur im Erfolgsfall eine Erfolgsprovision vor.
Sie können Ihre Ansprüche sogar bis zu drei Jahre rückwirkend geltend machen!
Informationen zur Stornierung Ihrer Pauschalreise und Höhe der Stornokosten finden Sie unter: https://www.ruecktritt.eu/pauschalreise-stornokosten-geld-anzahlung-zurueck/
Nähere Informationen und wichtige Tipps finden Sie bei der jeweiligen Kategorie und bei „Wissenswertes“.
NoShow ist gem. §10 Abs. 1 Nr. 1 RDG im Rechtsdienstleistungsregister eingetragen: Aktenzeichen 371 E-M 1810
Registrierungsbehörde:
Amtsgericht München, 80315 München
Und darf somit Ihre Verbraucherrechte wahren.
-
Kostenlose telefonische Fallbesprechung zu möglichen Chancen und Tipps
Mo. - Fr. 08:30 - 18 Uhr
+49 (0)89 58 80 188 00
(Sondersprechzeiten, Samstags von 13 - 16 Uhr nach Vereinbarung) - Live-Chat ohne Anmeldung (falls Anruf nicht möglich)
- Wir sind kurz offline oder außerhalb der Geschäftszeiten? Telefontermin vereinbaren! Einfach den Icon rechts anklicken
- WhatsApp-Notfallsupport (Mo. - Sa. bis 16 Uhr)
Ihre Vorteile mit Noshow
Risikofrei zu Ihrem Recht mit ruecktritt.eu
In Eigenregie
- Hoher Zeitaufwand / Hartnäckigkeit von Nöten
- Geringe Erfolgschance
- Lange Wartezeiten der Bearbeitung
- Mangelnde Expertise
Zu Ihrem Recht mit NoShow
- Kein Kostenrisiko (auch bei Verfahrensverlust)
- Gleichbleibende Provisionen
- Den Löwenanteil (inkl. Zinsen) erhalten stets Sie
- Minimaler Zeitaufwand /
wenige Minuten für die Eingabe - Viele verschiedene Rechtsgebiete im Reiserecht
- Hohe Erfolgschancen
- Erfahrene Experten / Rechtsanwälte
- Bis zu 3 Jahre rückwirkend den Anspruch prüfen!
Anwalt beauftragen
- Kostenrisiko von mehreren
hundert Euro - Hoher Zeitaufwand
- Lange Prozessdauer möglich
- Vorfinanzierung des Prozesses
- Ggf. unklare Erfolgschancen, falls Anwalt nicht auf Reiserecht spezialisiert ist
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