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Fluggastrechte kostenlos prüfen

Recht sollte nicht Frage des Budgets für die Inanspruchnahme eines juristischen Beistands sein. Gehören Sie ab jetzt auch zu den wenigen der Millionen Geschädigten, die ihre Ansprüche tatsächlich geltend machen! 

Aus aktuellem Anlass: Bitte beachten Sie, dass Kriegsausbrüche, Erdbeben oder der Streik im Öffentlichen Dienst / ÖPNV / Bahn, sowie die damit einhergehenden Flughafenschließungen zu KEINEM Entschädigungsanspruch gegen die Airline führen. Hierbei handelt es sich nicht um ein Verschulden der Airline und liegt außerhalb dessen Einflusssphäre. 

Ausnahme: Flugannullierungen außerhalb einer außergewöhnlichen Situation (bspw. Streik der Lufthansa-Kabinencrew, Bodenpersonal der Airlines, etc.) muss sich diese dennoch anrechnen lassen und berechtigt Sie zu einer Entschädigung!

Nähere Rechtstipps finden Sie in den Ausführungen von Rechtsanwalt Holger Hopperdietzel:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/bahn-bodenpersonal-der-lufthansa-und-luftsicherheitsassistenten-der-superstreik-am-7-maerz-2024-223734.html

https://www.anwalt.de/rechtstipps/streik-des-sicherheitspersonals-an-den-flughaefen-flugausfaelle-sind-die-folge-ihre-rechte-als-fluggaeste-reisende-222121.html

Den Anspruch auf Entschädigungsleistung regelt die Fluggastrechteverordnung (EG) Nr. 261/2004, welche die Rechte der Passagiere im Falle einer Nichtbeförderung, Annullierung oder großer Verspätung (auch bei auf Grund der Verspätung verpassten Anschlussflügen) werden dort beziffert.

Wie hoch sind Ihre Ansprüche?

Fluggastrechte - Anspruch - NoShow ruecktritt.eu
Bitte halten Sie für die Einreichung Ihres Falls folgende Unterlagen für den Upload griffbereit: Flugticket / Boarding Pass
Stornokosten bei Pauschalreisen zurückfordern mit NoShow-Man - Orange ruecktritt.eu

Wussten Sie schon?

Technische Probleme, Fehlplanungen, Erkrankungen der Crew oder Probleme, die in der Verantwortung der Airline liegen, schließen Ihren Anspruch nicht aus!

Die Verordnung gilt allerdings nicht bei schwerem Unwetter, Streik, Vogelschlag oder einer Sperre des Flughafens.

Ebenso bei einer Nicht-EU-Airline, die in einem Drittland außerhalb der EU startet.

Bei diesem Mal keinen Anspruch auf Entschädigung gehabt? Dann laden Sie sich unsere kurze Übersicht Ihrer Ansprüche als PDF für unterwegs herunter. Damit können Sie die Ansprüche im Zweifelsfall sofort prüfen.

Diese Entschädigung steht Ihnen unabhängig davon zu, ob Ihr Ticket nur 60 Euro oder 600 Euro gekostet hat.

Zur Überprüfung benötigen wir Ihrerseits ein paar Informationen zu Ihrem Problemflug.

Wir bitten Sie, das kurze Formular auszufüllen – anschließend überprüfen wir Ihren Fall kostenfrei und teilen Ihnen unsere Ersteinschätzung mit.

Sollte auf Grund von technischen Problemen das Formular nicht funktionieren, übersenden Sie uns Ihre Unterlagen und entsprechende Angaben zum Problemflug bitte per Mail an fluggastrechte(at)ruecktritt.eu

Whatsapp-Support

Für Ihre dringenden Fälle und Rückfragen:
+49 163 85 80 241

(Bitte achten Sie darauf, dass diese Telefonnummer ausschließlich dem schriftlichen Kontakt über WA dient. Anrufe können nicht angenommen werden.)

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Mo. – Sa. 08:30 – 21 Uhr

Für reguläre Anfragen oder Rückfragen zu Ihrem Fall:

+49 (0)89 58 80 188 00
Mo. – Fr. 08:30 – 18 Uhr