Ihre Fluggastrechte: Flugverspätungen, Annullierungen, Nichtbeförderung
Sicherlich kennen Sie von Ihren Reisen die Aussagen wie „Flug XY nach…wird voraussichtlich mit einer Verspätung von 3 Stunden starten.
Aus aktuellem Anlass: Bitte beachten Sie, dass Kriegsausbrüche, Erdbeben oder der Streik im Öffentlichen Dienst / ÖPNV / Bahn, sowie die damit einhergehenden Flughafenschließungen zu KEINEM Entschädigungsanspruch gegen die Airline führen. Hierbei handelt es sich nicht um ein Verschulden der Airline und liegt außerhalb dessen Einflusssphäre.
Ausnahme: Flugannullierungen außerhalb einer außergewöhnlichen Situation (bspw. Streik der Lufthansa-Kabinencrew, Bodenpersonal der Airlines, etc.) muss sich diese dennoch anrechnen lassen und berechtigt Sie zu einer Entschädigung!
Nähere Rechtstipps finden Sie in den Ausführungen von Rechtsanwalt Holger Hopperdietzel:
Den Anspruch auf Entschädigungsleistung regelt die Fluggastrechteverordnung (EG) Nr. 261/2004, welche die Rechte der Passagiere im Falle einer Nichtbeförderung, Annullierung oder großer Verspätung (auch bei auf Grund der Verspätung verpassten Anschlussflügen) werden dort beziffert.
In diesen Fällen gilt die Verordnung: Für alle EU-Flüge / EU-Airlines

Flugverspätung / Verpasster Anschlussflug
Ankunft erfolgt am Zielflughafen mit einer Verspätung von mindestens drei Stunden. Dies gilt auch für Fälle mit einer vorangehenden Verspätung, auf deren Grund der Anschlussflug verpasst wurde und Sie ebenfalls mit einer Verspätung von mindestens drei Stunden am Zielflughafen ankamen.

Flugausfall / Flugstornierung durch die Airline
Ihr Flug wurde kurzfristig annulliert oder weniger als 14 Tage vor Abreise durch die Airline storniert.

Überbuchung
Sie waren rechtzeitig am Gate, wurden aber aufgrund Überbuchung auf einen späteren Flug verlegt.

Alle EU-Flüge / EU-Airlines
Alle EU-Airlines mit Start oder Landung innerhalb der EU sowie EU-Airlines mit Start aus z. B. USA oder Australien und mit dem Ziel in der EU.
Wie hoch sind Ihre Ansprüche?

Gerne helfen wir Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Füllen Sie hierzu auf der folgenden Seite einfach das kurze Formular aus und wir geben Ihnen kostenfrei eine Ersteinschätzung!

Wussten Sie schon?
Technische Probleme, Fehlplanungen, Erkrankungen der Crew oder Probleme, die in der Verantwortung der Airline liegen, schließen Ihren Anspruch nicht aus! Die Verordnung gilt allerdings nicht bei schwerem Unwetter, Streik, Vogelschlag oder einer Sperre des Flughafens. Ebenso bei einer Nicht-EU-Airline, die in einem Drittland außerhalb der EU startet.Whatsapp-Support
Für Ihre dringenden Fälle und Rückfragen:
+49 163 85 80 241
(Bitte achten Sie darauf, dass diese Telefonnummer ausschließlich dem schriftlichen Kontakt über WA dient. Anrufe können nicht angenommen werden.)
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Mo. – Fr. 08:30 – 18 Uhr
Bei diesem Mal keinen Anspruch auf Entschädigung gehabt? Dann laden Sie sich unsere kurze Übersicht Ihrer Ansprüche als PDF für unterwegs herunter. Damit können Sie die Ansprüche im Zweifelsfall sofort prüfen.
Üblicherweise reden sich viele Fluggesellschaften mit scheinbar plausiblen, dennoch rechtlich nicht korrekten Aussagen um eine Entschädigungszahlung herum.
Oftmals erhalten Sie noch nicht einmal eine Antwort auf Ihre Beschwerde, da dies zur üblichen Taktik der Fluggesellschaften gehört.
Kennen Sie aber Ihre Rechte aus der Verordnung und die dazugehörigen, höchstrichterlichen Urteile, um doch noch zu Ihrem Recht zu gelangen? – Die meisten Reisenden kennen diese bedauerlicherweise nicht und der Aufwand ist hierzu nicht unerheblich.
Ca. 15 % der Passagiere fordern eine Entschädigung an.
Lediglich 2 – 4 % der Flugpassagiere erhalten eine Entschädigung.
Der Rest der Passagiere kennt bedauerlicherweise seine Rechte nicht.
3,8 Mrd. Euro an Anspruchssumme wird jährlich in Europa nicht geltend gemacht!
Jede dritte Verspätung in Europa landet oder startet in Deutschland – sind Sie auch einer der Millionen Betroffenen?
Letzten Endes versuchen diese ihre Fehlplanungen im Luftraum und in der Abwicklung mit der Wartezeit der Fluggäste zu kompensieren.