Allgemeine Geschäftsbedingungen der NoShow Consumer Travel Rights GmbH (Stand 01.11.2023)
1. Allgemeines:
NoShow Consumer Travel Rights GmbH ist ein unter dem Aktenzeichen 371 E-M 1810 registrierter Inkassodienstleister und erbringt außergerichtliche sowie gerichtliche Rechtsdienstleistungen zur Durchsetzung von
– Ansprüchen gegen Reiseveranstalter, Fluggesellschaften und sonstigen Leistungsträgern auf Zahlungen von zu Unrecht einbehaltenen Stornierungsgebühren, Schadensersatzansprüchen und Reisepreisminderung aus Reisemängeln, sowie von
– Ansprüchen auf Ausgleichszahlung, Erstattungsleistungen oder Schadensersatz, die Reisenden auf Grundlage der EU-Fluggastrechtverordnung 261/2004 gegen Fluggesellschaften zustehen.
1.1 Geltungsbereich
Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Willenserklärungen, Verträge und rechtsgeschäftlichen oder rechtsgeschäftsähnlichen Handlungen von NoShow Consumer Travel Rights GmbH, Max-Fischer-Str. 11 C, 86399 Bobingen (nachfolgend „NoShow“ genannt) mit ihren Kunden (nachfolgend “Kunde” genannt) im Zusammenhang mit den über die Webseite www.ruecktritt.eu, www.legress.de angebotenen und unter 1. genannten Diensten.
Umfasst sind ebenfalls alle Dienste von folgenden Internetseiten:
www.rücktritt.ch, www.rücktritt.at, www.ruecktritt.eu, www.ruecktritt.ch, www.ruecktritt.net, www.legress.de, www.legress.com
1.2 Kunde
Als Kunden im Sinne dieser Geschäftsbedingungen gelten sowohl Verbraucher i.S.d. § 13 BGB als auch Unternehmer i.S.d. § 14 BGB.
1.3 Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden
Soweit nicht anders vereinbart, wird entgegenstehenden Geschäftsbedingungen des Kunden ausdrücklich widersprochen.
2. Vertragsgegenstand
2.1 Regressdienstleistung
NoShow bemüht sich um die Durchsetzung von den in 1. genannten Ansprüchen gegen Reiseveranstalter und Fluggesellschaften. Hierzu ermächtigen die Kunden NoShow im Rahmen einer auszustellenden Vollmacht oder mittels Abtretung der Forderung.
2.2. Vertragsschluss
Die Dienste und sonstigen Leistungen von NoShow auf den Internetseiten sind unverbindlich und freibleibend. Sie stellen insbesondere noch kein Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar.
Der Kunde gibt mit dem Einreichen des auszufüllenden Formulars im Online-System von NoShow durch das Klicken auf die entsprechende Schaltfläche, ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Inkassovertrages über die Einziehung der zu hoch berechneten Stornierungskosten, die Geltendmachung der Ausgleichszahlungsansprüche oder Schadensersatzansprüche ab.
Die Annahme des Angebots erfolgt durch ausdrückliche Erklärung seitens NoShow oder durch die Geltendmachung der Forderung gegenüber der Fluggesellschaft bzw. dem Reiseveranstalter. Spätestens aber zwei Wochen nach Abgabe des Angebotes wird NoShow dem Kunden schriftlich mitteilen, ob sein Angebot angenommen wurde. Die Anforderung weiterer Informationen oder Unterlagen zur Prüfung des Anspruchs stellt noch keine Annahmeerklärung dar.
NoShow steht es frei, bestimmte Kunden ohne Angaben von Gründen als Vertragspartner ablehnen zu dürfen.
NoShow steht es ebenfalls frei, ein Klageverfahren für den Kunden einzuleiten (oder erst zu einem späteren Zeitpunkt einzuleiten), bzw. das Prozessrisiko zu finanzieren, sofern nach Bewertung und Abwägung der Fallgegebenheiten ein Klageverfahren weniger erfolgversprechend erscheint. Ein Rechtsanspruch auf eine Einleitung eines Klageverfahrens steht dem Kunden demnach nicht zu. Gründe für eine Zurückstellung oder Ablehnung der Einleitung eines Klageverfahrens werden den Kunden mitgeteilt.
2.3 Umfang
Auf Grund des hohen Bearbeitungsaufwands können nur Flugreisen mit einem Mindestwert von 150 €, Pauschalreisen mit einem Mindestwert von 400 € und Stornierungen bei sonstigen Leistungsträgern mit einem Mindestwert von 300 € akzeptiert werden.
Sämtliche Angebote von NoShow richten sich ausschließlich an Kunden, die die Forderung an einem deutschen Gerichtsstand oder österreichischen Gerichtsstand geltend machen können. Dies ist dann der Fall, sofern sich der Wohnsitz des Reisenden in der Bundesrepublik Deutschland, in Österreich oder der Sitz der Fluggesellschaft/ des Veranstalters in der Europäischen Union befindet und/oder Ziel oder Abflughafen des Kunden in Deutschland oder Österreich liegen.
2.4 Bestellprozess
Der Kunde trägt zunächst alle relevanten Daten in das von NoShow auf den Internetseiten zur Verfügung gestellte Formular ein. Hierzu zählen sämtliche Unterlagen, die zur Geltendmachung der Forderung benötigt werden (leserliche Kopie der Buchungsbestätigung, Bordkarte und eine etwaige Bestätigung der Fluggesellschaft oder des Reiseveranstalters über die Stornierung und den Nichtantritt).
Auf Basis dieser Daten wird der mögliche Anspruch geprüft. Bei Annahme durch NoShow werden die Vollmachtsurkunde entweder an die vom Kunden während des Bestellprozesses angegebene Postanschrift oder per E-Mail an die angegebene Adresse versendet.
3. Mitwirkungspflicht des Kunden
3.1 Vollmacht / Abtretung der Forderung
Zum Zwecke der Durchsetzung der unter 1. genannten Ansprüche bevollmächtigt der Kunde NoShow, die Forderung im Namen des Kunden durchzusetzen.
Eine entsprechende Vollmachtsurkunde wird dem Kunden mit Annahme des Angebotes zugesandt und ist vollständig ausgefüllt und unterschrieben an NoShow zurückzusenden.
In Sonderfällen kann die Forderung auch treuhänderisch an NoShow abgetreten werden. Hierfür ist eine Abtretungserklärung notwendig. Über besondere Umstände wird der Kunde umfassend aufgeklärt.
Sollte der Kunde auch für Mitreisende Ansprüche geltend machen, ist eine Vollmacht auch von diesen unterzeichnet an NoShow zu senden.
Macht der Kunde für seine mitreisenden, minderjährigen Kinder Ansprüche geltend, so kann der Kunde die Vollmachtsurkunde in gesetzlicher Vertretung seines minderjährigen Kindes abgeben.
3.2 Kontakt zum Reiseveranstalter / Fluggesellschaft oder sonstigen Leistungsträgern
Ohne schriftliche Zustimmung von NoShow ist es dem Kunden ab Vertragsschluss bis zur Beendigung des Vertrages untersagt, in Kontakt oder Verhandlungen mit dem Reiseveranstalter, der Fluggesellschaft oder sonstigem Leistungsträger zu treten. Insbesondere ist es dem Kunden ohne vorherige Abstimmung mit NoShow nicht gestattet, jegliche Arten der Entschädigung anzunehmen oder rechtsverbindliche Erklärungen in Zusammenhang mit den Ansprüchen abzugeben (Vergleich, Abtretung, Verpfändung etc.).
Sollte der Reiseveranstalter, die Fluggesellschaft oder ein sonstiger Leistungsträger nach Vertragsschluss mit NoShow direkt mit dem Kunden in Kontakt treten, Zahlungen oder sonstige Vorteile als
Entschädigung anbieten, ist der Kunde zur unverzüglichen Mitteilung an NoShow verpflichtet.
3.3 Keine anderweitige Beauftragung
Der Kunde versichert, dass er nicht bereits anderweitig über die Forderung verfügt oder einen Dritten mit der Durchsetzung der Forderung beauftragt hat und dies auch nach der Beauftragung unterlässt.
Etwaige Schäden die NoShow durch einen Verstoß hiergegen entstehen, werden gegenüber dem Kunden geltend gemacht.
3.4 Kein anderweitiger Schadensersatz
Der Kunde versichert weiter, dass die Forderung nicht bereits von Dritten, bspw. einer Versicherung, beglichen wurde.
NoShow behält sich das Recht vor, bei einem Verstoß hiergegen, etwaig entstandenen Schaden oder einen angemessenen Aufwandsersatz gegenüber dem Kunden geltend zu machen.
3.5 Vollständigkeit der Daten
Die während des Bestellprozesses vom Kunden abgefragten Daten sowie die vom Kunden übermittelten Angaben für die Vertragsentwürfe sind vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben.
Der Kunde hat sicherzustellen, dass sämtliche zur Bearbeitung erforderlichen Unterlagen / Informationen (insbesondere eine leserliche Kopie der Buchungsbestätigung, Bordkarte und eine etwaige Bestätigung der Fluggesellschaft, des Reiseveranstalters oder sonstigen Leistungsträgers über die Stornierung und den Nichtantritt) an NoShow übermittelt werden. Gegebenenfalls erforderliche und ergänzende Informationen sind auf Nachfrage unverzüglich zur Verfügung zu stellen.
NoShow behält sich das Recht vor, bei Falschangaben oder mutwillig unterlassenem Tatsachenvortrag, sowie Zurückhalten fallrelevanter Unterlagen / Schriftverkehr etwaig dadurch entstandenen Schaden oder einen angemessenen Aufwandsersatz für den Mehraufwand der gesonderten Nachbearbeitung gegenüber dem Kunden geltend zu machen.
4. Vergütung
4.1 Vergütung bei Stornierungen von Pauschal- und Individualreise durch den Reisenden
NoShow erhält vom Kunden als Vergütung eine Provision in Höhe von 39 % zzgl. der jeweils geltenden Umsatzsteuer – derzeit 19% – (nachfolgend auch „Erfolgsprovision“) auf alle von dem Reiseveranstalter, der Airline oder sonstigen Leistungsträgern gezahlten Beträge einschließlich gesetzlicher Zinsen. Soweit die Forderung nicht in Geld, sondern in Sachleistungen erfüllt wird (z.B. mit Reisegutscheinen, Rabatten), hat NoShow Anspruch auf Provision in Höhe von 39 % des Wertes der Sachleistung. Der Wert der Sachleistung entspricht im Zweifel der ursprünglich geltend gemachten Summe. Der Anspruch auf Vergütung besteht unabhängig davon, an wen die Zahlung des Reiseveranstalters geleistet wurde.
4.2. Vergütung bei Flugverspätung oder -ausfall nach der EU-VO
NoShow erhält vom Kunden als Vergütung eine Provision in Höhe von 25 % zzgl. der jeweils geltenden Umsatzsteuer – derzeit 19% – (nachfolgend auch„Erfolgsprovision“) auf alle von der Fluggesellschaft oder Dritten gezahlten Beträge einschließlich gesetzlicher Zinsen. Soweit die Forderung nicht in Geld, sondern in Sachleistungen erfüllt wird (z.B. mit Fluggutscheinen, Rabatten, Flug- oder Bonusmeilen), hat NoShow Anspruch auf Provision in Höhe von 25 % des Wertes der Sachleistung. Der Wert der Sachleistung entspricht im Zweifel der ursprünglich geltend gemachten Summe. Der Anspruch auf Vergütung besteht unabhängig davon, an wen die Zahlung der Fluggesellschaft geleistet wurde.
4.3 Vergütung bei Stornierung durch den Veranstalter
Kommt es bei der Stornierung durch den Veranstalter zu einem Schaden (z.B. entgangener Urlaub, Fahrtkosten, Parkgebühren, Übernachtungen etc. ) bei dem Reisenden, setzt sich NoShow für die Geltendmachung des Schadensersatzes ein. NoShow erhält dann vom Kunden als Vergütung eine Provision in Höhe von 39 % zzgl. der jeweils geltenden Umsatzsteuer – derzeit 19% – (nachfolgend auch „Erfolgsprovision“) auf alle von dem Reiseveranstalter gezahlten Beträge einschließlich gesetzlicher Zinsen.
4.4 Vergütung bei Stornierungen von Pauschal- und Individualreise durch den Reiseveranstalter oder sonstigen Leistungsträgers mittels Gutscheinerstattung
Wenn der Reiseveranstalter oder ein sonstiger Leistungsträger nach einer von diesem veranlassten Stornierung der Reise, dem Reisenden statt der monetären Erstattung lediglich einen Gutschein anbietet, setzt NoShow sich für die Auszahlung des Betrages ein. In diesen Fällen erhält NoShow vom Kunden als Vergütung eine Provision in Höhe von 20 % zzgl. der jeweils geltenden Umsatzsteuer – derzeit 19% – (nachfolgend auch „Erfolgsprovision“) auf alle von dem Reiseveranstalter oder sonstigen Leistungsträgern gezahlten Beträge einschließlich gesetzlicher Zinsen. Soweit die Forderung nicht in Geld, sondern in Sachleistungen erfüllt wird (z.B. mit Reisegutscheinen, Rabatten), hat NoShow Anspruch auf Provision in Höhe von 20 % des Wertes der Sachleistung. Der Wert der Sachleistung entspricht im Zweifel der ursprünglich geltend gemachten Summe. Der Anspruch auf Vergütung besteht unabhängig davon, an wen die Zahlung geleistet wurde.
4.5 Vergütung für die Rückforderung des Reisepreises bei Reiseabsage durch den Pauschalreiseveranstalter
Wenn ein Reiseveranstalter eine Pauschalreise aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände, bspw. der grassierenden Covid-19-Pandemie oder anderer Gründe, die ihn kostenfrei vom Reisevertrag lösen, absagt, steht den Reisenden das Recht auf Rückerstattung der geleisteten Anzahlungen innerhalb von 14 Tagen zu. Sollte der Veranstalter entsprechende Zahlungen nicht innerhalb von 14 Tagen leisten, setzt NoShow sich für die zügige Rückerstattung des Betrages sowohl außergerichtlich, als auch gerichtlich ein. In diesen Fällen erhält NoShow vom Kunden als Vergütung eine Provision in Höhe von 12 % zzgl. der jeweils geltenden Umsatzsteuer – derzeit 19% – (nachfolgend auch „Erfolgsprovision“) auf alle von dem Reiseveranstalter gezahlten Beträge einschließlich gesetzlicher Zinsen. Der Anspruch auf Vergütung besteht nach Beginn der Tätigkeit von NoShow unabhängig davon, an wen die Rückerstattung des Reiseveranstalters geleistet wurde (NoShow oder direkt an ein Zahlungsmittel des Reisenden).
4.6 Überweisungskosten
Überweisungskosten, die insbesondere bei ausländischen Kunden anfallen können, hat der Kunde selbst zu tragen. Hierzu zählen auch jegliche Bankkosten außerhalb des SEPA-Raums, sowie etwaige Wechselkursschwankungen und Umrechnungen, sowie Gebühren von Diensten wie bspw. Paypal oder WesternUnion.
NoShow behält sich dabei das Recht der Auswahl des Zahlungsmittels vor (bspw. SEPA- Überweisung, Auslandsüberweisung, Paypal, WesternUnion). Die Auszahlung erfolgt regulär und primär per SEPA-Überweisung.
4.7 Vorabkosten / Kostenfreistellung
Für den Kunden entstehen vorab keine Kosten oder Gebühren. Etwaige Verfahrenskosten wie z.B. Gerichtskosten, Rechtsverfolgungskosten, Kosten aus dem Mahnverfahren oder der Vollstreckung werden von NoShow als Prozessfinanzierer auf eigenes Risiko getragen und im Falle eines vollständigen Unterliegens dem Kunden nicht in Rechnung gestellt. Im Falle einer gerichtlich auferlegten Kostenquote der Verfahrenskosten (bspw. 20 % der Kläger / Kunde, 80 % die Beklagte), werden diese wie unter AGB-Punkt 6.1 mit dem erstrittenen Betrag verrechnet, ehe der verbleibende Betrag die Basis für die vertraglich vereinbarte Abrechnung zwischen dem Kunden und NoShow darstellt.
Im Falle des Entstehens von Kostenerstattungsansprüchen, bspw. außergerichtlichen Rechtsverfolgungskosten, wird der Kunde von diesen durch NoShow freigestellt und tritt diese bei Beauftragung NoShows an NoShow ab. NoShow nimmt die Abtretung mit Beginn seiner Tätigkeit an.
5. Auszahlung
5.1 Kontoverbindung des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, NoShow eine gültige Bankverbindung für Überweisungen im SEPA-Verfahren oder eine gültige, bei PayPal registrierte E-Mail Adresse zu benennen. Mit Benennung der Bankverbindung / E-Mail Adresse erklärt der Kunde zugleich, für das Bankkonto / PayPal Konto und für die Entschädigung verfügungsbefugt zu sein. Primäres Zahlungsmittel für Auszahlungen ist die SEPA-Überweisung.
Der Kunde ist verpflichtet, die Anteile welche für Mitreisende bestimmt sind, unverzüglich an diese auszuzahlen. NoShow übernimmt hierfür keine Haftung, da der Betrag an den Hauptauftraggeber angewiesen wird.
5.2 Zahlungen des Reiseveranstalters, der Fluggesellschaft oder eines sonstigen Leistungsträgers
Sofern der Kunde Zahlungen oder sonstige Vorteile direkt vom Reiseveranstalter, der Fluggesellschaft oder eines sonstigen Leistungsträgers erhält, hat er dies unverzüglich und unaufgefordert mitzuteilen. Zu der geschuldeten Erfolgsprovision wird sodann schriftlich aufgefordert.
Die Erfolgsprovision von NoShow ist spätestens nach 10 Bankarbeitstagen ab Erhalt der Entschädigung durch den Kunden fällig.
5.3 Verzug
Gerät der Kunde mit einer Zahlungsverpflichtungen dieses Vertrages in Verzug oder verschweigt der Kunde den Erhalt einer Entschädigung, stellt NoShow dem Kunden sämtliche mit der Erlangung der geschuldeten Provision in Verbindung stehenden Kosten für den Forderungseinzug in Rechnung.
6. Vergleich und sonstige Entschädigung
6.1 Vergleichskosten (außergerichtlich und gerichtlich)
Im Falle eines Vergleichs, sowohl außergerichtlich, als auch gerichtlich, werden die festgelegten Verfahrenskosten (meist eine Quote) für Anwalts- und Gerichtskosten vom Vergleichsbetrag abgezogen. Der sich daraus ergebene Restbetrag nach Abzug der Verfahrenskosten stellt anschließend die Basis für den vereinbarten NoShow-Erfolgsprovisionssatz dar und nicht mehr die bspw. gesamte und damit höhere, geltend gemachte Rücktrittsentschädigung.
NoShow wird die Angemessenheit der angebotenen Entschädigung / Rückzahlung prüfen und dem Kunden gegenüber eine Handlungsempfehlung aussprechen. Die Entscheidungskompetenz hierüber verbleibt bei NoShow.
Zur Annahme von Entschädigungen in Geld oder in Form von sonstigen Vorteilen ohne vorherige Abstimmung mit NoShow ist der Kunde nicht berechtigt.
Ebenso ist der Kunde nicht dazu berechtigt, ein unwiderrufliches gerichtliches oder außergerichtliches Vergleichsangebots ohne die vorherige Zustimmung mit NoShow anzunehmen.
6.2 Angebot sonstiger Entschädigung
Sofern der Reiseveranstalter, die Fluggesellschaft oder ein sonstiger Leistungsträgers außergerichtlich oder nach Einleitung eines Gerichtsverfahrens anstelle oder zusätzlich zu Geldleistungen, Entschädigung in Form von sonstigen Vorteilen Fluggutscheinen, Rabatten, Flug- oder Bonusmeilen oder dergleichen anbietet oder einen Vergleichsvorschlag unterbreitet, wird NoShow die Angemessenheit der angebotenen Entschädigung prüfen und dem Kunden gegenüber eine Handlungsempfehlung aussprechen. Die Entscheidungskompetenz hierüber verbleibt bei NoShow.
Zur Annahme von Entschädigungen in Geld oder in Form von sonstigen Vorteilen ohne vorherige Abstimmung mit NoShow ist der Kunde nicht berechtigt.
Ebenso ist der Kunde nicht dazu berechtigt, ein unwiderrufliches gerichtliches oder außergerichtliches Vergleichsangebots ohne die vorherige Zustimmung mit NoShow anzunehmen.
7. Datenschutz
NoShow erhebt im Rahmen der Abwicklung von Verträgen Daten des Kunden. Hierbei werden insbesondere die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes und Telemediengesetzes beachtet. Ohne Einwilligung des Kunden wird NoShow Bestands- und Nutzungsdaten des Kunden nur erheben, verarbeiten oder nutzen, soweit dies für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses und für die Inanspruchnahme und Abrechnung von Telemedien erforderlich ist. Ohne die Einwilligung des Kunden wird NoShow Daten des Kunden nicht für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung nutzen. Im Übrigen wird in Bezug auf Einwilligungen des Kunden und weitere Informationen zur Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung auf die Datenschutzerklärung verwiesen, die auf den Internetseiten jederzeit unter https://www.ruecktritt.eu/datenschutz/ in druckbarer Form abrufbar ist.
8. Vertragsdauer, Kündigung
Der Vertrag entfaltet seine Wirkung mitsamt allen Rechten und Pflichten so lange, bis die
Entschädigung oder Forderung durchgesetzt, abgerechnet und an den Kunden ausbezahlt ist.
Der Vertrag endet auch dann, wenn NoShow nach pflichtgemäßem Ermessen die Aussichtslosigkeit der weiteren Durchsetzbarkeit der Entschädigung oder Forderung festgestellt hat. Hierüber wird der Kunden schriftlich informiert.
Aus wichtigem Grund kann der Vertrag sowohl durch den Kunden als auch durch NoShow
gekündigt werden.
9. Verbraucherwiderrufsrecht und Belehrung
9.1 Verbraucher
Wenn Sie Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind, das heißt, eine natürliche Person, die ein
Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder Ihrer gewerblichen noch Ihrer
selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können, steht Ihnen ein gesetzliches
Widerrufsrecht zu.
9.2 Belehrung
Über das Widerrufsrecht belehren wir wie folgt:
Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angaben von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses (im Sinne der Ziffer 2.2, spätestens jedoch mit Erhalt dieser Widerrufsbelehrung. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns:
NoShow Consumer Travel Rights GmbH
Max-Fischer-Str. 11 C
86399 Bobingen
E-Mail: info@ruecktritt.eu
Tel.: +49 (0) 89 / 588 01 88-00
+49 (0) 8234 / 9089 22-0
Fax: +49 (0) 89 / 588 01 88-99
mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail
unter Angabe Ihrer Fallnummer) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des
Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
9.3 Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten
haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus
ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste
Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag
zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, wir haben mit Ihnen ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen. Dieser entspricht dem Anteil, der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag
vorgesehenen Dienstleistungen.
9.4 Besondere Hinweise
Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn die Dienstleistung von uns vollständig erbracht und mit der Ausführung der Dienstleistung erst nach Ihrer ausdrücklichen Zustimmung begonnen wurde und Sie vor Ausführung der Dienstleistung bestätigt haben, dass Ihnen bekannt ist, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung unsererseits verlieren.
Wenn sie den Vertrag widerrufen wollen, dann können Sie dieses Formular ausfüllen:
Muster-Widerrufsformular:
An
NoShow Consumer Travel Rights GmbH
Max-Fischer-Str. 11 C
86399 Bobingen
E-Mail: info[at]ruecktritt.eu
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden
Dienstleistungen / Claim Nummer::
Bestellt am:
Name des/der Verbraucher(s):
Anschrift des/der Verbraucher(s):
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier):
Datum: _____________________________ (*) Unzutreffendes streichen.
10. Schlussbestimmungen / Anwendbares Recht / Gerichtsstand
Auf das Vertragsverhältnis zwischen NoShow und dem Kunden sowie auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des deutschen Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts Anwendung. Ist der Kunde ein Verbraucher und hat zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Staat, sind darüber hinaus die zwingenden Verbraucherschutzvorschriften dieses Staates anwendbar, soweit diese Bestimmungen dem Kunden einen weitergehenden Schutz
bieten.
Ist der Kunde bzw. Vertragspartner ein Kaufmann, juristische Person des öffentlichen
Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Ansprüche Augsburg.