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Was kostet NoShow?

NoShow ist von der Überprüfung bis hin zur Durchsetzung Ihres Anspruchs risikofrei.

Recht sollte keine Frage der Finanzierbarkeit sein.

NoShow ist eingetragener Rechtsdienstleister und setzt Ansprüche außergerichtlich mithilfe eigener Juristen durch. Bei notwendigen Gerichtsverfahren agiert NoShow als Prozessfinanzierer und setzt Ihre Ansprüche gemeinsam mit Partnerkanzleien durch.

Die Prüfung Ihres Falls, sowie eine Ersteinschätzung ist stets kostenlos.

Jeder Fall ist individuell zu betrachten, insb. der Rücktritt von einer Pauschalreise. Entsprechend findet zwingend eine individuelle Bearbeitung eines Falls statt, da sich mögliche Rückforderungen nicht pauschal an einer EU-Verordnung, wie bspw. der Fluggastrechteverordnung orientieren.

Hinweis: Sollten Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, bitten wir um Angabe der Daten und Benennung der Höhe der Selbstbeteiligung im Verlauf des jeweiligen Formulars. NoShow prüft, ob sich die Geltendmachung Ihrer Ansprüche (direkte Abrechnung mit der Versicherung) durch unsere Partnerkanzlei effizienter gestaltet und übernimmt zu einem reduzierten Provisionssatz ebenfalls den möglichen Selbstbehalt Ihrer Versicherung.

NoShow arbeitet allerdings nach dem Prinzip: Alle erstatteten Stornokosten / Ticketkosten (auch Zinsen), die nachträglich erzielt / erstattet werden, werden prozentual aufgeteilt, wobei Sie stets den größten Betrag erhalten. Hierfür müssen Sie allerdings gelegentlich ein klein wenig Geduld aufbringen, die sich finanziell auszahlt. Stornokosten sind meist Kosten, die Sie ohnehin zum größten Teil bereits gedanklich abgeschrieben haben. Je höher eine nachträgliche Erstattung, desto höher war der gemeinsame Beitrag für Ihr Verbraucherrecht.

Sie können im Übrigen Ihr Kostenrisiko für die Geltendmachung Ihrer Rechte ohne NoShow und das für Sie damit verbundene Prozessrisiko (bei Verlust: Beidseitige Anwaltskosten und Gerichtskosten) ganz einfach vorab selbst berechnen und eine Entscheidung fällen.

Prozesskostenrechner des Anwaltsvereins:
(Streitwert = die Höhe Ihrer Stornokosten)

https://anwaltsblatt.anwaltverein.de/de/apps/prozesskostenrechner

Erst im Erfolgsfall fallen folgende Provisionen (ohne Versicherungsschutz) auf den tatsächlich zurück erstatteten Betrag an:

Flugstornierung, Reiserücktritt bei einer Pauschalreise oder Hotelstornierung: 39 % (zzgl. 19 %  MwSt. = 46,41 %, siehe AGB Punkt 4.1)

Rückforderung von Anzahlungen bei Reiseabsagen durch den Pauschalreiseveranstalter: Sonderprovision i. H. v. 12 % (zzgl. 19 %  MwSt. = 14,28 %, siehe AGB Punkt 4.5

Fluggastrechte aus der Fluggastrechteverordnung (EG) Nr. 261/2004 (Verspätung / Annullierung / Nichtbeförderung): 25 % (zzgl. 19 % MwSt. = 29,75 %, siehe AGB Punkt 4.2)

Schadensersatz bei Pauschalreisestornierung durch den Veranstalter: 39 % (zzgl. 19 % MwSt. = 46,41 %, siehe AGB Punkt 4.3)

Durchsetzung der Rückzahlung eines Gutscheins (Corona-„Zwangsgutscheine): 20 % (zzgl. 19 % MwSt. = 23,8 %, siehe AGB Punkt 4.4)

Sollte die Geltendmachung des Anspruchs nicht erfolgreich sein, kommen keine Kosten auf Sie zu. Dies gilt auch für die unsererseits entrichteten Gerichts- und Anwaltsgebühren.

Kein Erfolg = Keine Kosten

(NoShow-AGB, Punkt „4.7 Vorabkosten / Kostenfreistellung“)

Die Kundenstimmen sprechen für sich.

Warum gibt es bei NoShow

Beispiel Fluggastrechte: Forderung i. H. v. 400 €

Zusätzlich zur juristischen außergerichtlichen Arbeit von NoShow, übernimmt NoShow auch das gesamte Prozessrisiko der Gerichtskosten, eigenen und fremden Anwaltskosten i. H. v. 453,16 €. Im Falle des Verlusts trägt NoShow sämtliche Kosten, die sonst Ihnen als Mandant angefallen wären. Erreicht NoShow eine Entschädigungszahlung i. H. v. 400,00 €, erhält NoShow 100,00 € (25 %) zzgl. MwSt. (19 €) als Provision.

Beispiel Pauschalreisestornierung: Stornokosten i. H. v. 1.500 € f. zwei Personen

Zusätzlich zur juristischen außergerichtlichen Arbeit von NoShow, übernimmt NoShow auch das gesamte Prozessrisiko der Gerichtskosten, sowie beidseitige Anwaltskosten i. H. v. 1.037,26 €. Dies um lediglich herauszufinden, ob die Stornokosten tatsächlich überhöht waren. Dieses Kostenrisiko läge regulär bei Ihnen als Mandanten, was hiermit entfällt. Für ein höheres Kostenrisiko muss entsprechend eine höhere Erfolgsbeteiligung an einer Rückzahlung veranschlagt werden. Bei einer Rückerstattung i. H. v. 650 €  beträgt die NoShow-Provision anteilig 253,50 € (39 %) zzgl. MwSt. (48,17 €).

Da NoShow Sie von jeglichen Schäden und Kostenrisiken frei stellt, ist die Erfolgsbeteiligung an der durchgesetzten Entschädigung / Rückerstattung an das von NoShow zu übernehmende Prozessrisiko geknüpft. Nur so kann NoShow für Sie weiterhin kostenfrei Fälle überprüfen, sowie eine für Sie risikofreie Durchsetzung gewährleisten.

Bitte beachten Sie:
Falls Sie Ihren Fall bereits über eine Reiserücktrittsversicherung abgewickelt haben, steht Ihnen keine weitere Erstattung zu, da die Versicherung nun Inhaber der möglichen Forderung ist. Sollte Ihr Reiserücktritt allerdings nicht versichert sein oder hat die Versicherung abgelehnt, bearbeitet NoShow Ihren Fall gerne.